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Projektförderungen

Die Wiener Gesundheitsförderung – WiG unterstützt die Gesundheitsförderungslandschaft in Wien auch durch die Förderung von Projekten, denen ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrunde liegt und die gesundheitsfördernde Lebensweisen der Wiener*innen und/oder gesunde Lebenswelten für die Menschen in Wien ermöglichen. 

Ablauf für Förderungen für Gesundheitsförderungsprojekte in der WiG

Es gibt keine Fixtermine für Projekteinreichungen.

1. Vorphase

Finanzierungsanfrage

  • Projektskizze (2 – 3 Seiten) mit Darstellung von Hintergrund, Projektidee, Zielgruppe(n), Umsetzung und Zeitrahmen des Projekts sowie
  • grobe Einnahmen-Ausgaben-Darstellung über die Gesamtprojektkosten (aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten) sowie Darstellung der angesuchten Fördersummen bei der WiG und bei geplanten anderen Förderstellen
  • ⇒ per E-Mail an die Wiener Gesundheitsförderung – WiG: office@wig.or.at
  • Die Finanzierungsfrage wird in der WiG inhaltlich (Gesundheitsreferent*in) und budgetär (kfm. Leiter) geprüft. Danach wird in der Geschäftsführung entschieden, ob eine Förderung des Projekts grundsätzlich in Frage kommt (Zeitrahmen innerhalb der WiG in der Regel ca. 4 – 6 Wochen).
  • Fällt die Vorentscheidung negativ aus, erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Absage mit Begründung.
  • Fällt die Vorentscheidung positiv aus, wird der/die Antragsteller*in eingeladen, um Projektförderung anzusuchen.

2. Ansuchen um Projektförderung

Die WiG sendet per E-Mail eine Einladung, um Projektförderung anzusuchen. Diese beinhaltet:

  • Formular „Ansuchen um Projektförderung“
  • Allgemeine Förderrichtlinien der Wiener Gesundheitsförderung – WiG
  • Qualitätskriterien für Projekte der Gesundheitsförderung
  • Arbeits- und lohnrechtliche Bestimmungen
  • Budgetierungsrichtlinien für Projektförderungen
  • Gender Check
  • Richtlinien für die Abrechnung von Fördermitteln
  • Ev. inhaltliche und/oder budgetäre Anmerkungen, was bei der Projektplanung zu berücksichtigen ist und sich im ausgefüllten Projektformular entsprechend wiederfinden sollte

3. Prüfung des Projektantrags in der WiG

  • Der Projektantrag wird in der WiG inhaltlich (Gesundheitsreferent*in) und budgetär (kfm. Leiter) geprüft. Ev. inhaltliche/budgetäre Feedbackschleifen/Anpassungen sind, wenn notwendig, vorgesehen.
  • Fällt die Prüfung des Antrags negativ aus, erhält der/die Antragsteller*in eine Absage mit inhaltlicher Begründung.
  • Fällt die Prüfung des Antrags positiv aus, erhält der/die Antragsteller*in eine (ev. an andere Zusagen geknüpfte) Zusage, in welcher die weitere Vorgangsweise (zu Zahlungsvereinbarungen, Berichtswesen etc.) geregelt ist.