
Förderungen für gesundheits- bezogene Selbsthilfegruppen

Umstellung der finanziellen Förderungen für Selbsthilfegruppen
Die Arbeit der Wiener Selbsthilfegruppen zu unterstützen ist der Selbsthilfe-Unterstützungsstelle SUS Wien ein wichtiges Anliegen. Auch auf Wunsch vieler Selbsthilfegruppen werden die Fördergelder ab sofort jährlich vergeben.
- Die Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe bilden die allgemeinen Förderrichtlinien der Wiener Gesundheitsförderung sowie die spezifischen Förderrichtlinien für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen.
- Eine Förderung kann jeweils für ein ganzes Jahr mit dem dafür vorgesehenen Förderantrag eingereicht werden. Aktuelle Einreichfrist ist der 28.02.2012.
- Selbsthilfegruppen, die nicht als Vereine organisiert sind, müssen dem Antrag eine Vollmacht ihrer TeilnehmerInnen beilegen.
- Als Hilfestellung nutzen Sie bitte das Infoblatt zum Ablauf sowie das Infoblatt zu den Neuerungen.
Für Fragen zu den Förderungen gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen von SUS Wien gerne telefonisch unter 01 4000 76944 oder per E-mail zur Verfügung!
Allgemeine Informationen
- Infoblatt zu den Neuerungen (doc, 85 KB)
- Infoblatt zum Ablauf (doc, 90 KB)
Antragstellung
- Spezifische Förderrichtlinien für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (pdf, 549 KB)
- Förderantrag (doc, 593 KB)
- Ausfüllhilfe zum Förderantrag (pdf, 1,5 MB)
- Anforderung der Auszahlung - 2. Förderhälfte (doc, 105 KB)
- Vollmacht (pdf, 554 KB)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (xls, 109 KB)
Vorlagen
- Abrechnungsübersicht (xls, 109 KB)
- Reisekostenabrechnung (xls, 111 KB)

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